AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: April 2023

 

Teil I:
für das Oktoberfest „Spreewiesn“, „Die Wilden Wiesn“ und „After Work Wiesn“  

1.     Inhaltliche, zeitliche und räumliche Gültigkeit

1.1   Die AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Provocateur Plus GmbH als Veranstalter sowie der Spreewiesn GmbH als Betreiber des Oktoberfestes Spreewiesn in Berlin

-nachfolgend Veranstalter-


und den Gästen des Oktoberfestes Spreewiesn


-nachfolgend Gast-

 (Siehe Teil II dieser AGB für B2B Events & Große Gruppen)

1.2   Der Veranstalter wird vertreten durch den Geschäftsführer oder einen Prokuristen.

1.3   Diese AGB gelten für das Spreewiesn Festzelt am Postbahnhof, das Festgelände und die dazugehörigen Freiflächen, Verkehrswege und sonstige Einrichtungen.

2.     Sicherheitshinweise und Zutrittsbeschränkungen zur Veranstaltung

2.1   Minderjährige erhalten grundsätzlich bei allen Abendveranstaltungen keinen Zutritt ins Festzelt. Eine Ausnahme kann nur für Jugendliche ab 16 Jahren gewährt werden, wenn ein Erziehungsberechtigter gleichzeitig anwesend ist.

 2.2   Die Gäste sind jederzeit verpflichtet, den Anordnungen des Festwirtes und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

 2.3   Angetrunkenen Gästen kann der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt werden. Gleiches gilt, wenn Gäste im Laufe der Veranstaltung entsprechend auffallen. Dies gilt neben Einzelgästen auch für Gastgruppen. Gäste, denen der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt wird bzw. die aus dem Festzelt verwiesen werden, müssen das Festgelände verlassen. Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit Gäste in Ausübung seines Hausrechts des Festzeltes zu verweisen. Wird dem Verweis nicht Folge geleistet, so wird Hausverbot erteilt und jeder Verstoß als Hausfriedensbruch behandelt und verfolgt.

 2.4   Rauchen ist im gesamten Festzelt mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherbereiche auf der Alpenterasse untersagt.

 2.5   Wird einem Gast der Zutritt aus einem der oben angeführten Gründe verwehrt oder wird der Gast von der Veranstaltung entfernt, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises – auch nicht für die Folgeveranstaltungen.

 2.6   Die Spreewiesn stellen um ca. 23.30 Uhr am Veranstaltungstag den Ausschank ein und das Festzelt muss um 00.00 Uhr geräumt sein.

 3.     Eintrittskarten

 3.1   Die Abwicklung des Ticketverkaufs wird durch den Dienstleister
 
TicketTune GmbH, Langensalzaer Straße 7, 99817 Eisenach 

durchgeführt.

TicketTune ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter.

3.2 Der Erwerb von Eintrittskarten ist nur möglich per Online-Kauf unter www.spreewiesn-berlin.de, www.diewildenwiesn.de, https://tickettune.com/diewildenwiesn/veranstaltungen/

3.3 Vertragsschluss

3.3.1 Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über TicketTune-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Gast zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie „powered by TicketTune“ oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von TicketTune (TicketTune.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Gast und TicketTune kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

3.3.2 Es besteht kein Anspruch des Gastes auf Vertragsschluss mit dem Veranstalter. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Gast und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und TicketTune (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Gast ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

3.3.3 Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Gast zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Gast vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. TicketTune (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

3.3.4 Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Gast erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Gast durch TicketTune (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Gast nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.


3.3.5 Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder TicketTune (im Auftrag des Veranstalters) den Gast hierüber. Der Veranstalter oder TicketTune (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

3.3.6 TicketTune fungiert in Verbindung mit Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015CW Amsterdam, Niederlande als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über Website(s) von TicketTune und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass TicketTune für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Gastanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung der Websites von TicketTune, die Zusammenarbeit mit TicketTune und die Bereitstellung der TicketTune-Plattform für Gäste erklären Sie sich damit einverstanden, dass TicketTune und Mollie B.V. der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß den Geschäftsbedingungen von TicketTune und Mollie B.V. behandelt werden.

3.4 Ticketform

3.4.1 Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder TicketTune (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Gast von TicketTune (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Gast mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung allein (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

3.4.2 Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Gast die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

3.4.3 Der Gast ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen 2 Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder TicketTune (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

3.4.4 Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Gast erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

3.4.5 Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Gast wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder TicketTune (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Gastes durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen

3.5 Rechte und Pflichten

3.5.1 Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Gastes vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder TicketTune (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert 

3.5.2 Diese Informationen und Regelungen nimmt der Gast hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Gast.

3.5.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Gastes zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

3.5.4 Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Gast das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

3.5.5 Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter durch den Gast unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Gast ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder TicketTune nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

3.5.6 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

3.5.7 Tickets dürfen nicht weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

3.6 Widerruf, Stornierungen, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

3.6.1 Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden. Dies gilt auch für die Verzehrgutscheine.

3.6.2 Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm (einsehbar unter www.spreewiesn.de) einer Veranstaltung aufgrund von Absagen der Unterhaltungsband oder Einzelkünstlern (wegen z.B. Erkrankung, Doppelbuchung etc.), auch kurzfristig, zu ändern. Dazu wird der Veranstalter, unter Berücksichtigung der Interessen des Gastes, Ersatzkünstler verpflichten und dies dem Gast in geeigneter Weise kommunizieren.


Eine Programmänderung, auch nach Kauf der Eintrittskarte, führt nicht zu Ansprüchen des Gastes gegenüber dem Veranstalter und auch nicht zum Rückgaberecht der erworbenen Eintrittskarte.

3.6.3 Im Falle einer Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Gast zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

3.6.4 Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt TicketTune / Mollie B.V. im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Gast erfolgt über eine von TicketTune (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

3.7 Bitte verwahren Sie das PrintAtHome Ticket so sorgfältig wie Bargeld oder normale Tickets auf, so dass keine unbefugte Person von diesem PrintAtHome Ticket eine Kopie machen oder anderweitigen Missbrauch betreiben kann. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Zugang zu der Veranstaltung verweigert wird. Für den Fall, dass von einem PrintAtHome Ticket Kopien auftauchen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Besitzern der Kopien bzw. dem Besitzer des unbefugt vervielfältigten PrintAtHome Tickets den Zugang zu der Veranstaltung zu verweigern.

3.8 Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, von dem Gast, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigen PrintAtHome Tickets zu verlangen. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch des PrintAtHome Tickets verursachte Unannehmlichkeiten.

3.9 Die Eintrittskarten sind bis Veranstaltungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Karten jederzeit vorzulegen. Ein erneuter Einlass nach Verlassen des Festzeltes ist nur möglich, wenn das Ticket beim Verlassen gescannt und beim Wiederbetreten erneut vorgelegt wird. Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

3.10 Die mit Kauf der Eintrittskarte reservierten Sitzplätze sind bis zum Eintreffen der Gäste, allerdings spätestens bis 19.00 Uhr am Veranstaltungsabend, reserviert. Werden die Plätze komplett verlassen, so kann es sein, dass andere Personen diese einnehmen. Der Veranstalter behält sich vor, nicht eingenommene Plätze wieder zu vergeben. Platzänderungen, insbesondere die Zuweisung eines anderen Tisches, bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Sollten weniger als 6 Personen für für einen 10er Tisch erscheinen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, weitere Gäste an diesen Tisch zu platzieren. Eine Erstattung der durch den Gast nich genutzten Tickets findet nicht statt.

4.     Wertmarken (Getränke-Bons) und Verzehrgutscheine

4.1   Wertmarken (Getränke-Bons) können für Gruppen ab 50 Personen beim Veranstalter im Voraus erworben werden. Die Wertmarken können ausschließlich für Getränke & Speisen eingelöst werden und müssen hierzu dem Servicepersonal ausgehändigt werden. Die Wertmarken lediglich am Veranstaltungsabend Gültigkeit und können nicht zurückgegeben werden. Eine Erstattung des Kaufpreises bei Nichteinlösung wird ausgeschlossen.

5.     Video- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung

Das Festzelt sowie das gesamte Veranstaltungsgelände sind Video-überwacht. Der Gast ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bild- und Tonaufnahmen des Veranstaltungsgasts, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentations-zwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.

6.     Verbotene Gegenstände/Taschengröße/Taschenkontrollen

6.1   Es ist jedem Gast verboten, Flaschen, Dosen, Flyer, Aufkleber, Plastikkanister, Waffen, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Wunderkerzen und sonstige gefährliche Gegenstände, die die Veranstaltung stören könnten, sowie Gegenstände aus Glas mitzubringen. Das Rauchen von Cannabis ist auch auf der Außenterrasse nicht gestattet. 

6.2   Das Mitführen von Rucksäcken in den Gastraum ist untersagt, lediglich das Mitführen von (Hand-)Taschen bis zur maximalen Größe von ca. 30 x 20 cm (DIN A4-Format) ist gestattet. Es existiert eine bewachte Garderobe, wo Taschen, Mäntel, Jacken & Rucksäcke abgegeben werden können.

6.3   Bei Nichtbeachtung dieser Verbote erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Gast eine Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. Der Veranstalter ist jederzeit berechtig, in Ausübung seines Hausrechts, Kontrollen von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Taschen vorzunehmen.

7.     Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet, außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, insbesondere beim Abhandenkommen von Kleidungs- oder Wertgegenständen, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für die Haftung des Veranstalters für von ihm eingesetzte Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter. Im Falle von einfach fahrlässig verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertragliche Pflichtverletzungen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden. Es ist allen Gästen ausdrücklich untersagt, die Bänke und Tische zu betreten. Bei Verstößen gegen dieses Verbot ist eine Haftung des Veranstalters für hieraus resultierende Schäden ausgeschlossen.

8.     Datenschutz

8.1   Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor und während des Ticketkaufes finden Sie in der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

8.2   Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter Foto- und Videoaufnahmen (Bildaufnahmen) angefertigt. Diese Bildaufnahmen werden zu Marketingzwecken sowohl auf der Website als auch auf den Social Media Seiten (Facebook, Instagram) des Veranstalters veröffentlicht. Die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen, welche einen Überblick über das Publikum darstellen, ergibt sich aus dem berechtigten Interesse des Veranstalters an einer optimalen medienwirksamen Präsentation der Veranstaltung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO und § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG.

8.3   Die Anfertigung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen durch den Veranstalter, welche einzelne Gäste oder kleine Gruppen von Gästen abbilden, erfolgt auf Grundlage deren Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO und § 22 KunstUrhG. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass die Einwilligung durch seine eindeutige Positionierung zur Bildaufnahme (z.B. Positionierung zur Kamera, Lächeln in die Kamera, u.Ä.) erklärt wird. Die einmal erteilte Einwilligung kann der Gast jederzeit ohne die Angabe von Gründen direkt gegenüber dem aufnehmenden Foto- bzw. Videografen, oder gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

9.     Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung

9.1   Kunden, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.

9.2. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.

9.3. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 10.1 und 10.2 unberührt.

10.  Schlussbestimmungen

10.1         Für alle Verträge zwischen dem Veranstalter und den Gästen gelten ausschließlich diese AGB – andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, dieses auch ohne ausdrücklichen Widerspruch.

10.2         Durch Bezahlung der Eintrittskarten akzeptieren die Gäste die AGB für das Spreewiesn Oktoberfest in Berlin.

10.3         Jegliche Werbung im Zelt ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden dem Verursacher die Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Flyer und Aufkleber.

10.4         Mitarbeiter des Veranstalters sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

11.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. UN – Kaufrecht ist nicht anzuwenden. Als Gerichtstand wird Berlin vereinbart.

 Berlin, den 01.04.2024

 
Teil II:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Große Gruppen, Firmenveranstaltungen, Bestellung von Wertmarken für Speisen & Getränke im B2B

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer aktuellen Fassung, gelten für Verträge und Leistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen bei den Spreewiesn und den Wilden Wiesn. Die Spreewiesn GmbH sowie die Curry One GmbH, Mühlenstraße 78-80, D 10243 bevollmächtigen die Agentur Provocateur Plus GmbH, Schlüterstraße 37, D-10629 mit der Planung und Durchführung von Kundenveranstaltungen. Die Agentur Provocateur Plus ist zum Zahlungsempfang bevollmächtigt. Sämtliche Zahlungen erfolgen schuldbefreiend. 

Sämtliche Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Provocateur Plus, Curry One UG oder der Provocateur Plus GmbH.

§ 2 Leistungsbereiche

Die Agentur organisiert Veranstaltungen, Messen sowie Feierlichkeiten aller Art in dem ihr möglichen Umfang. Darüber hinaus vermittelt sie die Künstler für die Veranstaltungen.

Insbesondere ist die Agentur für die exklusive Vermittlung von Veranstaltungen für das Oktoberfest „Spreewiesn Berlin“, vertreten durch die Curry One UG, beauftragt und zum Zahlungsempfang berechtigt. Diese Zahlungen erfolgen schuldbefreiend.

§ 3 Vertragsschluss

1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung durch die Agentur und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Werden nach erfolgter Auftragsbestätigung weitere Leistungen in Auftrag gegeben, wird hierfür eine separate Auftragsbestätigung erstellt.

§ 4 Preise

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

§ 5 Zahlung

1. Die Agentur ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

2. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang sofort zur Zahlung fällig.

3. Der Rechnungsbetrag ist in einer einzigen Zahlung zu entrichten.

4. Bei Verzug sind Zinsen in Höhe von 5% über Basiszins zu zahlen. Kann ein weiterer Verzugsschaden nachgewiesen werden, ist die Agentur berechtigt, diesen geltend zu machen. Anfallende Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

 § 6 Rücktritt / Stornierung

1. Tritt der Auftraggeber von der Veranstaltung aus einem Grund zurück, den die Agentur nicht zu vertreten hat, gelten folgende Stornierungsbedingungen, soweit keine Einzelvereinbarung getroffen wurde:

Nach Vertragsschluss ist eine kostenlose Stornierung (ganz oder teilweise) bis zu 6 Monaten vor der geplanten Veranstaltung möglich. Danach werden Stornierungspauschalen erhoben. Die Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt durch den Kunden:

50 % der Auftragssumme bei Stornierung bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn
75 % der Auftragssumme bei Stornierung bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn
100 % der Auftragssumme bei Stornierung bei weniger als 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn

 § 7 Kündigung

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Agentur als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Agentur, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 

§ 8 Haftung

1. Die Haftung der Agentur für Personen,- Sach- und Vermögensschäden insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruht.

2. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber daraus entstehen, dass künstlerische Darbietungen nicht den vom Auftraggeber erwarteten Erfolg haben.

3. Soweit die Agentur im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber die Agentur von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von der Agentur gleich lautende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.

4. Die Agentur übernimmt keine Haftung, für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber die Agentur von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern der Agentur gegenüber erhoben werden.

5. Die Agentur haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

§ 10 Miete

1. Soweit die Agentur Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche durch die Agentur ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.

2. Die Agentur kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen. 

§ 11 Vermittlungsleistung

1. Die Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Agentur von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

3. Soweit die Agentur als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der Agentur hergestellten Kontakten nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Agentur so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Agentur vermittelt worden.

4. Ist die Agentur im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

§ 12 Gewährleistung

1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

2. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

3. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Agentur begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: bei Reklamation können Ansprüche gegen die Agentur nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.

§ 13 Schlussbestimmung

1. Alle personenbezogenen Daten, die die Agentur zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Erfüllungsort und Zahlungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Berlin.

2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.